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Die Formulare für die Kategorie "Melderecht"
Infolge der Auswirkungen des Coronavirus können bei erheblichen Härten Steuerzahlungen zinslos gestundet werden.
1. Herabsetzung des Steuermessbetrages zur Gewerbesteuer-Vorausleistung. Dieser Antrag ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Download
2. Zinslose Stundung von Steuerforderung z.B. Gewerbesteuernachzahlung. Dieser Antrag ist bei der Gemeinde zu stellen und kann auch an die Verwaltungsgemeinschaft Ries gesandt werden. Download
Verwaltungsgemeinschaft Ries
Beuthener Straße 6
86720 Nördlingen
Tel.: 09081 2594-0
Fax: 09081 2594-50
E-Mail schreiben
Montag / Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | |
Dienstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch / Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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Donnerstag | |
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