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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mönchsdeggingen

 

2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ochsenwiesfeld“ der Gemeinde Mönchsdeggingen

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mönchsdeggingen im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ochsenwiesfeld"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat Mönchsdeggingen hat in seiner Sitzung am 11.09.2024 die 6. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ochsenwiesfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
• im Norden: durch die Fl.Nr. 188 (Acker)
• im Osten: durch die Fl.Nr. 189 (Grasweg)
• im Süden: durch die Fl.Nr. 193 (Wirtschaftsweg)
• im Westen: durch die Fl.Nr. 173 (Wirtschaftsweg)
jeweils Gemarkung Schaffhausen.

Das Gebiet umfasst die Flurnummer 187, Gemarkung Schaffhausen. Im Planungsbereich wird im Wesentlichen ein sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage“ (SO) nach § 11 BauNVO (Baunutzungsverordnung) festgesetzt.

Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, da der Vorhabenträger plant, das bisherige Anlagenkonzept seiner Biogasanlage zu erweitern und die bestehenden sowie geplanten Komponenten zu optimieren, um Biogas flexibel nach Bedarf im Strom- und Gasnetz verarbeiten zu können. Zur Realisierung sind daher folgende Änderungen im Bebauungsplan vorgesehen:
• Erhöhung der Gaserzeugung auf maximal 8,2 Mio Nm³ Biogas pro Jahr
• Optimierung der Größe und Bauhöhe der Hallengebäude
• Optimierung der Größe, Anzahl und Bauhöhe der Gärbehälter
• Vergrößerung der bebaubaren Fläche im Norden und Osten und Erbringung der hierfür zusätzlichen Ausgleichsfläche
Zur Realisierbarkeit des Vorhabens und zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen ist daher die Änderung des Bebauungsplanes „Ochsenwiesfeld“ erforderlich.

Da die Sondergebietsfläche geringfügig erweitert werden soll und im Bereich der baulich bereits vorgeprägten Flächen für die Landwirtschaft nun zusätzlich Anlagen errichtet werden sollen, die der Nutzung der Biogasanlage zugeordnet sind und nicht der landwirtschaftlichen Nutzung, kann die Bebauungsplanänderung nicht vollständig aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist daher im Parallelverfahren zu ändern.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries beauftragt.

2. Das Parallelverfahren zur Erstellung des oben genannten Bebauungsplanes macht eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mönchsdeggingen für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ochsenwiesfeld“, Gemarkung Schaffhausen, erforderlich.

3. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern.

Die Entwürfe zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht vom 11.09.2024 können in der Zeit

vom 27.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024

in der Gemeindekanzlei im Rathaus Mönchsdeggingen, während der Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) aus und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Mönchsdeggingen, den 26.09.2024

Download:

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ochsenwiesfeld“

Flächennutzungsplan

Plangebiet


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Reimlingen

 

Aufstellung des Bebauungsplanes „Bauhof Reimlingen“ der Gemeinde Reimlingen

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reimlingen  im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Bauhof Reimlingen"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat Reimlingen hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Klicken Sie hier, um Text einzugeben.“ mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich östlich von Reimlingen.

Das Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
• im Norden: durch die Fl.-Nr. 546 (Straße)
• im Osten: durch die Fl.-Nrn. 549 (Acker), 548 (Feldgehölz), 568 (TF, Wirtschaftsweg), 595/1 (TF, Kläranlage), 579 (TF, Riedgraben), 598 (Grünland)
• im Süden: durch die Fl.-Nr. 597/1 (Grünland)
• im Westen: durch die Fl.-Nrn. 597/2 (Wirtschaftsweg), 579 (TF, Wirtschaftsweg/Querung Riedgraben), 596/1 (TF, Wirtschaftsweg), 538/1 (Staatsstraße)
jeweils Gemarkung Reimlingen.

Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die Gemeinde beabsichtigt die Verlagerung des gemeindlichen Bauhofs. Am derzeit bestehenden, innerörtlichen Standort sind die Platzverhältnisse beengt und aufgrund der innerörtlichen Lage zudem nicht optimal im Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Aspekte für die umliegende Bestandsbebauung. Im Bereich der Kläranlage hingegen bestehen ausreichende Platzverhältnisse und immissionsschutzrechtliche Konfliktlagen sind nicht gegeben. Um dies in der gewünschten Form zu realisieren und die städtebauliche Ordnung zu wahren, bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 1 Abs. 3 BauGB.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries beauftragt.

2. Das Parallelverfahren zur Erstellung des oben genannten Bebauungsplanes macht eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reimlingen für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich.

3. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern.

Die Entwürfe zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht vom 12.09.2024 können in der Zeit

vom 27.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024

in der Gemeindekanzlei im Reimlingen, während der Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries. in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) aus und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Reimlingen, den 26.09.2024

Download:

Bebauungsplanes „Bauhof Reimlingen“

Flächennutzungsplan

Plangebiet

 


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Reimlingen

 

1.Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord II“ der Gemeinde Reimlingen

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch

und

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat Reimlingen hat in seiner Gemeinderatsitzung am 12.09.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord II“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Erstellung eines Umweltberichtes gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB und ohne die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, beschlossen, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.

Das Plangebiet „Gewerbegebiet Nord II” liegt am nördlichen Ortsrand von Reimlingen.

Das Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
• im Norden: durch die Fl.-Nr. 288 (TF, Straße „Heuberg“ mit Wirtschaftsweg und Verkehrsgrün)
• im Osten: durch die Fl.-Nrn. 294/1 (Wirtschaftsweg)
• im Süden: durch die Fl.-Nr. 291 (Grünfläche mit Obstbaumbestand)
• im Westen: durch die Fl.-Nr. 288 (TF, Straße „Heuberg“ mit Verkehrsgrün)
jeweils Gemarkung Reimlingen.

Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt 25.811m².

Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die Gemeinde beabsichtigt die bisher planzeichnerisch dargestellte innere Erschließung zu ändern, da eine Anpassung der Aufteilung der zu veräußernden Gewerbegrundstücke erfolgen soll und der bislang dargestellte Stich hierbei nicht ausreichend wäre, um die hinterliegenden Gewerbegebietsflächen entsprechend zu erschließen. In diesem Zuge wird zudem ein Bereich zur Regenwasserrückhaltung vorgesehen, der im Rahmen der Erschließungsplanung ermittelt wurde. Die Änderung erfolgt ausschließlich im bereits als Bau- bzw. Verkehrsfläche ausgewiesenen Bereich. Der Gemeinderat erachtet die Änderung daher als städtebaulich verträglich und gegenüber der übrigen Bebauung des Ortes für vereinbar. Die Änderung umfasst ausschließlich planzeichnerische Darstellungen. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord II“ gelten unverändert.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries beauftragt.

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord II” in der planzeichnerischen Darstellung vom 12.09.2024 mit Begründung gleichen Datums gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord II“ mit Begründung kann in der Zeit vom

vom 27.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024

im Rathaus der Gemeinde Reimlingen während der allgemeinen Dienststunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries, Beuthener Straße 6, 86720 Nördlingen während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) öffentlich ausgelegt und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.

Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Reimlingen, den 26.09.2024

Download:

Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord II“

Plangebiet

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