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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Amerdingen
Aufstellung des Bebauungsplans „Am Bergfeld“ der Gemeinde Amerdingen
Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch
Und
Öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat Amerdingen hat in seiner Gemeinderatsitzung am 22.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bergfeld“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Erstellung eines Umweltberichtes gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB und ohne die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, beschlossen und dient der Nachverdichtung im Innenbereich.
Parallel zu der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt die Berichtigung und Anpassung des Flächennutzungsplanes (6. Änderung) der Gemeinde Amerdingen für den Bereich „Am Bergfeld“ Gemarkung Amerdingen.
Das Gebiet ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
Das Plangebiet befindet sich im Norden von Amerdingen und grenzt an die bestehende Bebauung.
• im Norden: durch die Fl.-Nrn. 590/2 (TF, Verkehrsgrün), 408 (TF, Straße), 408/15 (TF, Straße), 590/3 (TF, Wirtschaftsweg), 583 (TF, Wirtschaftsweg), 586/1 (Lagerfläche), 585 (landw. Gebäude und Acker), 584 (Acker), 438 (TF, Wirtschaftsweg)
• im Osten: durch die Fl.-Nrn. 582 (Wirtschaftsweg), 439 (Grünfläche)
• im Süden: durch die Fl.-Nrn. 438 (TF, Wirtschaftsweg), 32/1 (Gewerbe), 436 (Gewerbe), 32/8 (TF, Pflasterstreifen), 32/2 (TF, Straße), 54/2 (TF, Straße), 54/9 (TF, Straße)
• im Westen: durch die Fl.-Nrn. 431/1 (Gehweg), 430 (Straße), 408/1 (Gehweg), 411 (Straße), 410/2 (Gehweg/Grundstückszufahrt), 408 (TF, Straße mit Verkehrsgrün)
jeweils Gemarkung Amerdingen.
Es ist ein allgemeines Wohngebiet nach §4 BauNVO ausgewiesen und soll dem Wohnen im ländlichen Raum dienen (entsprechend den angrenzenden und bereits erschlossenen Wohngebieten). Die Ausnahmen nach §4 Abs.3 Nrn. 1, 3, 4 und 5 BauNVO sowie Anlagen für Nutzungen gem. §4 Abs.2 Nr.3 und 4 BauNVO sind nicht zugelassen, weil die Flächen aufgrund der dringend benötigten Bauplätzte vorrangig für Wohnbebauung dienen sollen. Nicht störende Gewerbebetriebe bleiben ausnahmsweise zugelassen, um bspw. Kleingewerbe in die Wohngebäude integrieren zu können.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro Godts aus Kirchheim beauftragt.
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Am Bergfeld” in der planzeichnerischen Darstellung vom 11.05.2023 mit Begründung gleichen Datums gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Bergfeld“ mit Begründung kann in der Zeit vom
vom 30.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023
im Rathaus der Gemeinde Amerdingen während der allgemeinen Dienststunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries, Beuthener Straße 6, 86720 Nördlingen während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) öffentlich ausgelegt und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.
Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 online unter www.vgries.de abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Amerdingen, den 20.05.2023
Download:
Verwaltungsgemeinschaft Ries
Beuthener Straße 6
86720 Nördlingen
Tel.: 09081 2594-0
Fax: 09081 2594-50
E-Mail schreiben
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