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Die Verwaltungsgemeinschaft (VGem) - für viele immer noch eine unbekannte Kommunalbehörde. Hier einige grundsätzliche Erläuterungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Ries mit ihren Mitgliedsgemeinden
wurde im Zuge der Gebietsreform gebildet und besteht seit dem 01.05.1978. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erledigt die Verwaltungsgemeinschaft die Verwaltungsarbeiten für ihre Mitgliedsgemeinden. Auf kommunaler Ebene werden die Aufgabengebiete unterschieden; es sind dies der "eigene" und der "übertragene" Wirkungskreis.
Im eigenen Wirkungskreis haben die Mitgliedsgemeinden als selbständige Kommunen über alle örtlichen Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Dem eigenen Wirkungskreis sind unter anderem zuzuordnen:
Bei all diesen Aufgaben ist die VGem ausführendes Organ; sie bereitet, wo notwendig, vor und vollzieht die Beschlüsse der Kollegialorgane. Insoweit ist die VGem an Weisungen der jeweiligen Mitgliedsgemeinde gebunden. Im übertragenen Wirkungskreis handelt die VGem in eigener Zuständigkeit und eigenverantwortlich.
Zu den Aufgabengebieten gehören z.B.:
Hier haben die Mitgliedsgemeinden nur das Recht, sich zu informieren, aber keine Befugnisse, Anordnungen zu treffen. Die Schulverbände der Grund- und Mittelschulen im Gebiet der VGem Ries sind ebenfalls in den verwaltungsmäßigen Ablauf eingebunden. Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft befindet sich in einem eigenen Verwaltungsgebäude in der Beuthener Straße 6 in Nördlingen. Sie ist Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger und hält hierzu auch eine große Anzahl von Formblättern und Anträgen bereit.
Verwaltungsgemeinschaft Ries
Beuthener Straße 6
86720 Nördlingen
Tel.: 09081 2594-0
Fax: 09081 2594-50
E-Mail schreiben
Montag / Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | |
Dienstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch / Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Nur Bürgerbüro | 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Donnerstag | |
Dienstagvormittag und Mittwochnachmittag geschlossen. |