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Bestimmte Zeiten ohne Beitragszahlungen (Beitragszeiten) können zum Ausgleich von Nachteilen bei der Rentenberechnung als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Dies gilt in der Regel aber nur, wenn sie ein versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben. Anrechnungszeiten können über die Gesamtleistungsbewertung die Rentenhöhe beeinflussen; Sie zählen aber - von Ausnahmen abgesehen - nicht bei Wartezeitmonaten (Wartezeiten)
Die wichtigsten Anrechnungszeiten sind:
Verwaltungsgemeinschaft Ries
Beuthener Straße 6
86720 Nördlingen
Tel.: 09081 2594-0
Fax: 09081 2594-50
E-Mail schreiben
Mo. – Fr. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Mo. / Di. / Do. | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Do. (nur Bürgerbüro) | 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
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