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Verwaltungsgemeinschaft Ries : Druckversion

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wechingen

 

Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Nord“ der Gemeinde Wechingen, Ortsteil Fessenheim

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wechingen im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortsmitte Nord"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat Wechingen hat in seiner Sitzung am 10.02.2021 und am 19.02.2024 die Aufstellung  des Bebauungsplans „Ortsmitte Nord“ beschlossen.

Die Gemeinde Wechingen möchte mit diesem Bebauungsplan Planungsrecht zur Errichtung von Bebauung schaffen und damit innerörtliches Potenzial zur Nachverdichtung nutzen bzw. den Außenbereich schonen. Damit soll zudem die städtebauliche Entwicklung und Gestaltung geregelt werden, um nicht zuletzt aufgrund der Nähe zweier Baudenkmale eine verträgliche Siedlungsstruktur zu wahren. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist somit die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Das Plangebiet befindet sich in der nördlichen Ortsmitte von Fessenheim und ist umgeben von der bestehenden Bebauung.

Das Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
• im Norden: durch die Fl.-Nrn. 522/1, 522/45 (jew. Grünfläche), 522/44 (Wohnen), 522/43, 422/61 (jew. Grünfläche), 522/32, 522/35 (jew. Wohnen), 39 (TF, Grünfläche), 662/2 (Grünfläche, Nebengebäude)
• im Osten: durch die Fl.-Nrn. 25/2 (TF, Wörnitzstraße), 39 (TF, Wohnen, Nebengebäude), 41/1 (Wohnen), 42 (Wohnen), 43 (TF, Wohnen, Nebengebäude), 47 (Wohnen, Nebengebäude)
• im Süden: durch die Fl.-Nrn. 50 (Kirche mit Friedhof), 25/4 (TF, Kirchgaß), 58 (Wohnen), 58/1 (Wohnen), 657/2 (Wohnen, Nebengebäude)
• im Westen: durch die Fl.-Nrn. 656 (Wohnen, Nebengebäude), 654 (Kirche), 528/1 (Verkehrsnebenflächen)
jeweils Gemarkung Fessenheim.

Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt 20.954 m2.

Die Flächen des Geltungsbereiches werden entsprechend der Nutzung als Dörfliches Wohngebiet und als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries beauftragt.

Das Parallelverfahren zur Erstellung des oben genannten Bebauungsplanes macht eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wechingen für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern.

Die Entwürfe zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht vom 19.02.2024 können in der Zeit

vom 26.03.2024 bis einschließlich 29.04.2024

in der Gemeindekanzlei im Wechingen, während der Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) aus und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Wechingen, den 25.03.2024

Download:

Bebauungsplan "Ortsmitte Nord" Fessenheim

9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortsmitte Nord" Fessenheim

Lageplan "Ortsmitte Nord" Fessenheim


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Alerheim
 

Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Wörnitzostheim Nord“ der Gemeinde Alerheim, OT Wörnitzostheim

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Alerheim hat in seiner Gemeinderatsitzung am 09.04.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Wörnitzostheim Nord“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB u. § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteils Wörnitzostheim. Die genaue Lage kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Für eine Teilfläche der Flurnummer 77 Gemarkung Wörnitzostheim wurde bei der Gemeinde ein Antrag für eine Bebauung mit einem Wohngebäude mit Garage gestellt. Die Fläche soll einer geordneten Nachverdichtung zugeführt werden. Die Gebäude sollen dabei angrenzend zur bestehenden Bebauung errichtet werden. Sie setzten damit die bereits vorhandene Bebauung fort.
Eine Bebaubarkeit ist derzeit bauplanungsrechtlich im Bereich der vorgesehenen Bebauung nicht zulässig, da diese im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. Jedenfalls nicht privilegierte Bauvorhaben sind nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht genehmigungsfähig. Die Gemeinde ist bereit, durch die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Bebauung zu schaffen.

Mit der Erarbeitung der Einbeziehungssatzung wurde das Planungsbüro Godts beauftragt.

Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 09.04.2024 sowie die Begründung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 09.04.2024 gebilligt.

Der Entwurf zusammen mit der Begründung kann in der Zeit

vom 22.04.2024 bis einschließlich 23.05.2024

im  Gang des Rathauses der Gemeinde Alerheim während der allgemeinen Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.

Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind diesbezüglich verfügbar:

Umweltbericht in der Fassung vom 09.04.2024

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Alerheim, den 20.04.2024

Download:

Einbeziehungssatzung „Wörnitzostheim Nord“


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Reimlingen

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage am Nahenberge“ der Gemeinde Reimlingen

16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reimlingen im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "PV-Freiflächenanlage am Nahenberge"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat Reimlingen hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage am Nahenberge“ mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.

Das Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
• im Norden: durch die Fl.-Nr. 406 (TF, Acker)
• im Osten: durch die Fl.-Nr. 392 (Wirtschaftsweg)
• im Süden: durch die Fl.-Nr. 403 (Wirtschaftsweg)
• im Westen: durch die Fl.-Nr. 405 (Acker)
jeweils Gemarkung Reimlingen.

Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt 49.565 m².

Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die geplante PV-Freiflächenanlage stellt eine bauliche Anlage im Sinne von § 29 BauGB dar, für die im Außenbereich kein Baurecht besteht und die kein nach § 35 BauGB privilegiertes Vorhaben darstellt. Deshalb ist für deren Verwirklichung die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 und 2 BauGB erforderlich. Da die Gemeinde Reimlingen den Ausbau erneuerbarer Energien begrüßt und unterstützen möchte, befürwortet sie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, um so die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die vorgesehene Nutzung zu regeln. Der Anfrage der Vorhabenträger möchte der Gemeinderat im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entgegenkommen bzw. diese behandeln. Damit möchte die Gemeinderat einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten und den Vorgaben des Bayerischen Klimaschutzgesetzes gerecht werden (Art. 2 Abs. 5 BayKlimaG, Art. 3 Abs. 6 BayKlimaG).

Die Flächen des Geltungsbereiches werden entsprechend der Nutzung als „sonstiges Sondergebiet (SO), Zweckbestimmung: „PV-Freiflächenanlage“ gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries beauftragt.

Das Parallelverfahren zur Erstellung des oben genannten Bebauungsplanes macht eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reimlingen für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern.

Die Entwürfe zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht vom 11.04.2024 können in der Zeit

vom 22.04.2024 bis einschließlich 23.05.2024

in der Gemeindekanzlei in Reimlingen, während der Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) aus und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Reimlingen, den 20.04.2024

Download:

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage am Nahenberge“

Flächennutzungsplan

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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wechingen

 

3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Trocknungsanlage/Biomasseanlage“ der Gemeinde Wechingen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat Wechingen hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Trocknungsanlage/Biomasseanlage“ mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.

Das Plangebiet entspricht dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Trocknungsanlage/Biomasseanlage.

Das Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
• im Norden: durch das Flurstück 311
• im Osten: durch das Flurstück Nr. 249/1, 249, 248
• im Süden: durch das Flurstück Nr. 342
• im Westen: durch das Flurstück Nr. 300
jeweils Gemarkung Wechingen

Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt 57.000 m²

Zur Absicherung des Wärmenetzes und weiteren Ausbau der Flexibilisierung soll die Speichermöglichkeiten für Biogas erweitert werden, durch größere Folienhauben auf den Behältern als Gasspeicher. Daher sind die Höhen der Folienhauben anzupassen. Nachdem bei einer weiteren Flexibilisierung die Motoren länger abgestellt sind, ist es erforderlich, für den Betrieb der Nahwärmenetze zur Speicherung der Wärme Pufferspeicher zu errichten.
Unter Berücksichtigung der erforderlichen größeren Folienhauben als auch der Höhe des Pufferspeichers wird eine maximal zulässige Gesamthöhe von 18,0m festgesetzt. Dies entspricht der Höhenfestsetzung des östlichen Teilbereiches Sondergebiet Trocknung.
Zudem ist seit 2018 die TRAS 120 (Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen) für Biogasanlage maßgebend. Die TRAS 120 führt aus, „dass die Außenseite der (...) Membrane (...) für Wärmestrahlung reflektierend (…..) ausgeführt werden“ soll.  Daher wird für die Folienhauben als zulässige Farbe neben RAL 6005 moosgrün auch RAL 7037 staubgrau bzw. Farbton entsprechend den aktuell rechtlichen Vorgaben, zugelassen.  Zudem hat sich im Betriebsablauf der Trocknungs- und Biomasseanlage 2 zusätzliche Zufahrten ergeben. Zum einen auf der Westseite über den Grünweg zur Biogasanlage, zum anderen eine zusätzliche Zufahrt auf der Ostseite zum bestehenden Parkplatz. Diese Zufahrten im Bereich der bestehenden und umgesetzten Eingrünung werden in die Bebauungsplanzeichnung entsprechend aufgenommen.
Das Sondergebiet ist unterteilt in Sondergebiet Biomasse auf der Westseite und Sondergebiet Trocknung auf der Ostseite.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Berchtenbreiter-Möhle in Kooperation mit dem Büro Sing beauftragt.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern.

Die Entwürfe zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht vom 10.04.2024 können in der Zeit

vom 23.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

in der Gemeindekanzlei im Wechingen, während der Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries. in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) aus und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Wechingen, den 22.04.2024

Download:

3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Trocknungsanlage/Biomasseanlage“

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