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Antrag zur Briefwahl hier online bis 01.10.2023 23:00 Uhr möglich
Am 08. Oktober 2023 findet von 8.00 – 18.00 Uhr die Landtags- und Bezirkswahl statt.
Briefwahl kann bis Freitag, 06.10.2023, 15.00 Uhr mit der ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarte schriftlich, elektronisch oder mündlich, aber nicht telefonisch beantragt werden. Danach kann Briefwahl nur noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr unter besonderen Umständen (nachgewiesene plötzliche Erkrankung) beantragt werden.
Das Wahlamt ist in dieser Zeit am Wochenende unter der Telefonnummer 09081 2594-24 erreichbar oder am Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und am Wahltag ab 08:00 Uhr besetzt.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft Ries, Beuthener Str. 6 in 86720 Nördlingen eingegangen sein.
Die Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl und die Bezirkswahl der Mitgliedsgemeinden der VG Ries werden von Montag, 18. bis Freitag, 22. September 2023 während der Dienststunden von
Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
in der Beuthener Straße 6, Nördlingen - Zimmer Nr. 3 für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Es besteht somit für Sie die Möglichkeit ihre Daten im Wählerverzeichnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie von Montag, 18. bis spätestens Freitag, 22. September 2023, 12 Uhr schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einspruch einlegen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt.
Telefon 09081 2594-24
Fax: 09081 2594-324
E-Mail schreiben
Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 17. September 2023 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Landtagwahl und der Bezirkswahl im Stimmkreis 706 Donau Ries in einem beliebigen Wahlraum oder durch Briefwahl teilnehmen.
Der Wahlschein kann bis Freitag, 06. Oktober 2023, 15.00 Uhr schriftlich (auch per Fax oder Email) oder mündlich (aber nicht telefonisch) in der Verwaltungsgemeinschaft Ries, Beuthener Straße 6, 86720 Nördlingen – Zimmer Nr. 3 beantragt werden.
Telefon 09081 2594-24
Fax: 09081 2594-324
E-Mail schreiben
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post übersandt oder vom Amtsboten überbracht.
Einen Wahlschein erhält, wer in eines der Wählerverzeichnisse der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ries eingetragen und stimmberechtigt ist. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Mit dem Wahlschein erhalten Sie
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch persönlich abgeholt werden. An andere Personen können die Unterlagen nur mit einer schriftlichen Vollmacht ausgehändigt werden.
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge befinden, bis spätestens 08. Oktober 2023, 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingehen.
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen.
Verwaltungsgemeinschaft Ries
Beuthener Straße 6
86720 Nördlingen
Tel.: 09081 2594-0
Fax: 09081 2594-50
E-Mail schreiben
Montag / Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | |
Dienstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch / Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Nur Bürgerbüro | 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Donnerstag | |
Dienstagvormittag und Mittwochnachmittag geschlossen. |