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Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 8. März 2016 den Fünften Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) gebilligt. Der Bericht wurde am 15. März 2016 dem Bayerischen Landtag vorgestellt.
Gemäß Art. 22 BayGlG berichtet die Bayerische Staatsregierung dem Bayerischen Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Umsetzung des BayGlG. Der Erste Bericht wurde am 9. November 1999, der Zweite Bericht am 13. Januar 2003, der Dritte Bericht am 28. Juni 2005 und der Vierte Bericht am 27. Juli 2010 vom Ministerrat beschlossen.
Der Fünfte Bericht über die Umsetzung des BayGlG bilanziert die tatsächliche Erreichung der Ziele des BayGlG zum Jahr 2014 sowie die Entwicklung seit dem vorangegangenen Vierten Bericht. Er besteht aus drei Teilen: Teil A "Gesamtbewertung", Teil B "Weiteres Vorgehen" und Teil C "Untersuchungsbericht".
Der Untersuchungsbericht wurde durch das unabhängige Internationale Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsinstitut, die PROGNOS AG, erstellt und vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration kontinuierlich begleitet und abschließend geprüft. Er wurde mit seiner Annahme durch die Staatsregierung als Teil C Bestandteil des Fünften Berichts über die Umsetzung des BayGlG.
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