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Im ELStAM-Verfahren (ELStAM = Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale) wird eine Heirat von den Meldebehörden an die Datenbank der Finanzverwaltung gemeldet. Aufgrund dieser Änderungsmitteilung wird beiden Ehegatten programmgesteuert jeweils die Steuerklasse IV zugeteilt. Auf Antrag kann jedoch auch die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor (§ 39 f EStG) gewählt werden. Der Faktor ist jedes Jahr neu zu beantragen.
Die Steuerklasse können Sie bei Ihrem Finanzamt ändern lassen. Ein Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur einmal im Jahr und nur mit Wirkung des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.
Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, weil zum Beispiel die Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt leben und somit die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weggefallen sind.
Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.
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Beuthener Straße 6
86720 Nördlingen
Tel.: 09081 2594-0
Fax: 09081 2594-50
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