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Die Förderung im Wege der Anteilsfinanzierung soll dazu beitragen, Eigentümern von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Eigentumswohnungen und Privathaushalten bei der Beseitigung und Behebung von Hochwasserschäden an Gebäuden und an Hausrat rasch und wirkungsvoll zu helfen.
Bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden können folgende Maßnahmen
gefördert werden.
Im Rahmen der Schadensbeseitigung können in begründeten Fällen auch Maßnahmen der Modernisierung gefördert werden, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie zwingend erforderlich sind.
Folgende Schäden am Hausrat können gefördert werden:
Zum Hausrat zählen die zur Haushalts- und Lebensführung notwendigen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung, soweit sie nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen.
Die Zuwendung bei zu wohnzwecken genutzten Gebäuden beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Zur Vermeidung von Härtefällen können in begründeten Einzelfällen höhere Förderbeträge gewährt werden.
Für die Erneuerung eines vollständigen Hausstands auf Basis des Zeitwerts können folgende Pauschalförderbeträge als angemessen erachtet werden:
Verwaltungsgemeinschaft Ries
Beuthener Straße 6
86720 Nördlingen
Tel.: 09081 2594-0
Fax: 09081 2594-50
E-Mail schreiben
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