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Ehemaligen Landräten/-innen kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.
Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten, mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.
Jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis  müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Verwaltungsgemeinschaft Ries
Beuthener Straße 6
86720 Nördlingen
Tel.: 09081 2594-0
Fax: 09081 2594-50
E-Mail schreiben
Mo. – Fr. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Mo. / Di. / Do. | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Do. (nur Bürgerbüro) | 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Mittwochnachmittags geschlossen |