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Kostenersatz kann verlangt werden
Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, z.B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.
Verwaltungsgemeinschaft Ries
Beuthener Straße 6
86720 Nördlingen
Tel.: 09081 2594-0
Fax: 09081 2594-50
E-Mail schreiben
Mo. – Fr. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
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