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Homepage: www.wechingen.de
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Homepage: www.ederheim.de
Homepage: www.deiningen.de
Homepage: www.gemeinde-amerdingen.de
Homepage: www.alerheim.de
Durchschnittlich 13,99% der Stimmberechtigten haben sich bei unseren Mitgliedsgemeinden in die Eintragungslisten zum Volksbegehren "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern" eingetragen.
Gemeinde | Zahl der | Zahl der | Anteil |
| Stimmberechtigten | Eintragungen |
|
Alerheim | 1.266 | 193 | 15,24% |
Amerdingen | 680 | 64 | 9,41% |
Deiningen | 1.479 | 242 | 16,36% |
Ederheim | 865 | 96 | 11,10% |
Forheim | 458 | 54 | 11,79% |
Hohenaltheim | 481 | 48 | 9,98% |
Mönchsdeggingen | 1.166 | 140 | 12,01% |
Reimlingen | 1.006 | 170 | 16,90% |
Wechingen | 1.113 | 184 | 16,53% |
Gesamtdurchschnitt in der Verwaltungsgemeinschaft Ries | |||
VG Ries | 8.514 | 1.191 | 13,99% |
In der Zeit vom 17. Januar 2013 bis einschließlich 30. Januar 2013 können Sie sich in die Unterschriftenlisten bei Ihren Gemeinden oder in der Verwaltungsgemeinschaft Ries für das Volksbegehren "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen - Studienbeiträge abschaffen!" eintragen.Hier finden Sie die einzelnen Eintragungsorte und Eintragungszeiten unserer Mitgliedsgemeinden.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Jeder Stimmberechtigte kann sich nur einmal und nur persönlich eintragen.
Die Eintragungsbekanntmachung mit weiteren Informationen können Sie hier einsehen.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Zulassung des Volksbegehren "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen - Studienbeiträge abschaffen!"
Der Eintrag in die Unterschriftslisten bei einem Volksbegehren ist nicht per Briefwahl möglich. Er muss persönlich erfolgen. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich mit einem Eintragungsschein in die Unterschriftsliste einer anderen Gemeinde in Bayern einzutragen.
Der Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheines ist ab sofort möglich. Er kann bis spätestens 30.01.2013, 16.00 Uhr schriftlich (auch per Fax an 09081 2594-324 bzw. Email) oder mündlich (aber nicht telefonisch) in der Verwaltungsgemeinschaft Ries, Beuthener Straße 6, 86720 Nördlingen – Zimmer Nr. 3 beantragt werden.
Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheins zum Download.
Der Eintragungsschein wird anschließend per Post übersandt oder vom Amtsboten überbracht. Wir bitten daher, den Antrag rechtzeitig unter Berücksichtigung der Zustellungszeit zu stellen.
Einen Eintragungsschein erhält, wer in eines der Wählerverzeichnisse der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ries eingetragen und stimmberechtigt ist. Wer nicht eingetragen, aber stimmberechtigt ist kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Eintragungsschein erhalten. Weiteres hierzu finden Sie in der Bekanntmachung zum Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern.“
Die Beantragung eines Eintragungsscheines ist daher insbesondere nur für den Stimmberechtigten sinnvoll, der sich nicht hier sondern in einer anderen Gemeinde innerhalb Bayerns eintragen möchte. Auch wer im Besitz einer Eintragungsscheines ist, muss sich persönlich in eine Unterschriftsliste eintragen.
Eintragung in die Unterschriftsliste durch einen Vertreter:
Nur wer während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung einen Eintragungsraum innerhalb Bayerns nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann unter Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Bei anderen als den genannten Gründen (z.B. bei urlaubs- oder berufsbedingter Abwesenheit) kann eine Hilfsperson nicht beauftragt werden. Durch eine dennoch abgegebene (falsche) eidesstattliche Versicherung macht sich der Stimmberechtigte strafbar.
Verwaltungsgemeinschaft Ries
Beuthener Straße 6
86720 Nördlingen
Tel.: 09081 2594-0
Fax: 09081 2594-50
E-Mail schreiben
Mo. – Fr. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Mo. / Di. / Do. | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Do. (nur Bürgerbüro) | 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Mittwochnachmittags geschlossen |